ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für alle von Zenner lingua - Elisabeth Zenner (im folgenden „Zenner“ genannt) im Rahmen von Verträgen/Aufträgen erbrachten Dienstleistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.


2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers


(1) Der Auftraggeber hat Zenner spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.) bzw. alle notwendigen Informationen zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung zu stellen. Der Verwendungszweck einer Übersetzung ist immer anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben. Korrekturarbeiten werden von einer zweiten kompetenten Person durchgeführt und daher getrennt auf Stundenbasis berechnet. Bitte holen Sie auch dazu ein gesondertes Angebot ein.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe Zenner zur Verfügung zu stellen (Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, unternehmensinterne Glossare, Firmeninformationen etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


3. Ausführung und Mängelbeseitigung


(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besondere Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Zenner bzw. die von Zenner beauftragten selbstständigen Übersetzer verpflichten sich, die Aufträge sorgfältig, gewissenhaft und vertraulich auszuführen.

(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Zenner.

(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch Zenner. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels Zenner gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist Zenner vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die konkrete
Mängelanzeige nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist. 

(5) Zenner haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht für durch eine fehlerhafte Übersetzung entstandene mittelbare Schäden. Die Haftungshöchstgrenze entspricht dem Rechnungsbetrag.

(6) Bei Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn Zenner vor dem Druck Korrekturabzüge vorgelegt werden. In diesem Fall ist Zenner ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein von Zenner in Rechnung zu stellendes, angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.

(7) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Zenner kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den Zenner nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist Zenner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.


4. Ausführung durch Dritte / Haftung


(1) Zenner darf sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen. Dabei haftet Zenner nur für eine sorgfältige Auswahl. Kontakt zwischen dem Kunden und einem von Zenner eingesetzten Dritten ist nur mit Zenner's ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung erlaubt. Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Kunden und Zenner.

(2) Eine Haftung für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.


5. Störung, höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler

Für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.


6. Berufsgeheimnis

Zenner verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Alle Übersetzer, die von Zenner herangezogen werden, verpflichten sich Zenner gegenüber ebenfalls
zur Geheimhaltung.

7. Vergütung und Grundlage der Berechnung



(1)  Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Anschläge inkl. Leerzeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet. Die Zeilenzahl wird in der Zielsprache der Übersetzung ermittelt, falls nichts anderes vereinbart wurde. Bei kurzen Texten wird eine
Mindestpauschale EURO 40-50,- (zzgl. Mwst.) berechnet.

(2) Eventuelle Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Zenner kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist.

(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.


8. Zahlungsbedingungen


Rechnungserstellung erfolgt nach Übermittlung der Übersetzung an den Kunden. Zu bezahlen ist der Rechnungsbetrag per Banküberweisung innerhalb von
10 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. ALLE eventuellen Überweisungskosten gehen zu Lasten des Auftragsgebers, ebenso eventuelle Gebühren für Auslandsschecks.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht


(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.

(2) Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung, solange die Bezahlung nicht erfolgt ist.


10. Vertragskündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wurde. Zenner steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.


11. Anwendbares Recht


(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Deutschland (Berlin).

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.


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